Verhinderungspflege

Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist geregelt in §39 Sozialgesetzbuch XI.
Die Verhinderungspflege nennt man auch "Ersatzpflege".

Sie möchten an einer Urlaubsreise des Club 82- Freizeitclub e.V. teilnehmen. An dieser Reise nimmt Ihre Pflegeperson nicht teil. Deshalb übernimmt der Club 82 während der Reise Ihre Pflege. Die Kosten für diese Ersatzpflege können unter bestimmten Bedingungen von Ihrer Krankenkasse erstattet werden.

Wann können Sie Verhinderungspflege beantragen?
Wenn bei Ihnen eine Einstufung nach dem Pflegeversicherungsgesetz vorliegt (Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 oder Pflegestufe 3) oder
wenn Sie keine Pflegestufe haben (Pflegestufe 0), aber bei Ihnen eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde (im Sinne von §45b SGB XI, zusätzliche Betreuungsleistungen)

Wann können Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Die Kosten für die Ersatzpflege können von Ihrer Pflegekasse nur erstattet werden, wenn Sie (zumindest teilweise) im häuslichen/privaten Bereich gepflegt werden (z.B. von Angehörigen, Bekannten usw.) Werden Sie ausschließlich z.B. in einem Wohnhaus für Menschen mit Behinderung betreut/gepflegt, haben Sie keinen Anspruch auf Verhinderungspflege.

Wo müssen Sie Verhinderungspflege beantragen?
Verhinderungspflege beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Wie beantragen Sie Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege beantragen Sie mit einem Formular. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Wann müssen Sie Verhinderungspflege beantragen?
Sie müssen Verhinderungspflege vor Beginn der Urlaubsreise beantragen.

Wie oft können Sie Verhinderungspflege beantragen?
Sie können Verhinderungspflege für höchstens 42 Tage im Jahr beantragen. Diese Regelung gilt für alle Pflegestufen.

Wie viel Verhinderungspflege können Sie von der Pflegekasse bekommen?
Ihre Krankenkasse bezahlt im Jahr höchstens 1.612 € an Verhinderungspflege.
Diese Regelung gilt für alle Pflegestufen.

Was sollten Sie sonst noch wissen?

- Erhöhung der Verhinderungspflege
Sie können den Betrag der Verhinderungspflege um höchstens 806 € pro Jahr erhöhen (aus der Kurzzeitpflege nach §42 SGB XI)

- Pflegegeld
An den Tagen, an denen Sie Verhinderungspflege bekommen, erhalten Sie die Hälfte des Pflegegeld.
Für den An- und Abreisetag erhalten Sie Ihr Pflegegeld komplett.

- Verhinderungspflege für Reisen ins Ausland
Verhinderungspflege können Sie auch für Reisen ins Ausland beantragen. Es gibt ein Gerichtsurteil. Dieses besagt, dass die Pflegekasse Verhinderungspflege auch bei Reisen ins Ausland übernehmen muss.

Wenn Sie noch Fragen haben?
Dann rufen Sie beim Club 82- Freizeitclub e.V. an:
07832-995613 (Chris Schaeffer) oder 07832-995620 (Markus Mira)
Oder Sie schreiben eine Mail an Club 82.