Teilnahmebedingungen


ab 03.01.2023

Anmeldung
Für die Teilnahme an den Reisen wird ein Reisevertrag zwischen dem Club 82 und dem Kunden bzw. seinem gesetzlichen Betreuer geschlossen. Vertragsbestandteile sind insbesondere die schriftlich mitgeteilte Assistenzbeschreibung sowie alle weiteren Dokumente, die im Zusammenhang mit der aktuellen Buchung erstellt wurden. Die Anmeldung wird verbindlich, wenn der rechtsgültig unterschriebene Reisevertrag dem Club 82 vorliegt. Anmeldungen können nur personenbezogen erfolgen und sind nicht übertragbar.

Leistungen
Die Reisen sind ein spezielles Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Assistenzbedarf. Die genauen Reiseleistungen sind im Alles In einem / in der Reise-Info zur jeweiligen Reise veröffentlicht und sind Bestandteil dieses Vertrages. Sofern im Reise-Info nichts anderes erwähnt ist, sind im Reisepreis folgende Leistungen enthalten:

a) Assistenz
Die Kunden werden im Rahmen einer Gruppenreise betreut, erhalten Hilfe bei Verrichtungen des täglichen Lebens und werden bei ihrer Tages- und Urlaubsplanung unterstützt. Eine ständige Beaufsichtigung ist nicht möglich. Bei der Begleitung wird das Recht auf Selbstbestimmung respektiert. Die Kunden können Hilfen beim An-/Auskleiden, Duschen, Waschen und Toilette erhalten. Für die pflegebedingten Aufwendungen und für die Aufwendungen an Beaufsichtigung und Betreuung stellt der Club 82 entsprechend geeignetes Personal bereit. Die Durchführung von pflegebedingten Aufwendungen durch eine Begleitperson des gleichen Geschlechts kann nicht garantiert werden.
b) Transfer ab und bis Haslach
c) Unterbringung
d) Verpflegung in der Unterkunft
e) Eintritte
Den Kunden werden Unternehmungen angeboten. Die Wünsche der Kunden können berücksichtigt werden.
f) Versicherungen
Alle Reisen beinhalten eine Unfall- und Gruppenhaftpflichtversicherung sowie in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen eine Insolvenzversicherung.

Der Club 82 empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer privaten Reiserücktrittskosten-Versicherung, die auch über den Club 82 abgeschlossen werden kann. Für Reisen ins Ausland rät der Club 82 zudem zum Abschluss einer Zusatz-Auslands-Krankenversicherung.

Nicht enthalten ist Taschengeld für den persönlichen Bedarf.

Reisepreis
Der Reisepreis setzt sich aus den Kosten für Assistenz sowie den Sachkosten zusammen. Es gelten die in der Reise-Info aufgeführten Preise.
Die Assistenzkosten werden nach dem Assistenzstufenmodell des Club 82 ermittelt.

Der Kunde kann den Club 82 damit beauftragen, die Kosten der Reise mit der Pflegekasse abzurechnen.
Welche Kosten von der Pflegekasse übernommen werden, kann sich je nach Kasse unterscheiden.
Beträge, die von der Pflegekasse nicht übernommen werden, können dem Kunden privat in Rechnung gestellt werden.

Rücktritt durch den Kunden
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er – ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten – die Reise nicht an, gelten folgende Stornokosten:
a) 10 € Bearbeitungsgebühr, zuzüglich der Kosten Dritter, die dem Club 82 durch den Rücktritt entstehen. bei Rücktritt vom Vertragsabschluss bis zum 56. Tag vor Reisebeginn
b) Sachkostenanteil des Reisepreises, bei Rücktritt vom 55. Tag bis zum 29. Tag vor Reisebeginn.
c) Gesamtpreis der Reise, bei Rücktritt vom 28. Tag bis Reisebeginn, bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise.

Die Rücktrittsklauseln gelten vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens. Kann der zurücktretende Kunde einen vergleichbaren Ersatz finden, so wird jedoch mindestens die Bearbeitungsgebühr berechnet.

Rücktritt durch den Club 82
Der Club 82 kann von dem Vertrag zurücktreten
a) bis zum 20. Tag vor Reisebeginn, wenn der mitgeteilte Assistenzbedarf durch den Club 82 nicht bedient werden kann,
b) bis zum 20. Tag vor Reisebeginn, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
c) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Club 82 aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist (Bsp.: mehrere Begleitungen erkranken, angemietete Unterkunft steht kurzfristig nicht zur Verfügung und eine Ersatzunterkunft kann nicht gefunden werden usw.)
d) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde unzutreffende Angaben zu seinem tatsächlichen Assisetnzbedarf gemacht hat.
e) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Reise erheblich stört, so dass eine weitere Teilnahme für die übrigen Kunden nicht mehr zumutbar ist.
f) ohne Einhaltung einer Frist, wenn eine Fortsetzung der Begleitung aufgrund der Sorgfalts- und Aufsichtspflicht vom Club 82 nicht mehr verantwortet werden kann.

In den Fällen a) bis c) hat der Club 82 keinen Anspruch auf den Reisepreis.
In den Fällen d) bis f) steht dem Club 82 der volle Reisepreis zu.
Eventuell notwendig werdende Kosten aufgrund vorzeitiger Abreise gehen zu Lasten des Kunden.

Gerichtsstand ist Wolfach.

ab 01.07.2021

Anmeldung
Für die Teilnahme an den Reisen wird ein Reisevertrag zwischen dem Club 82 und dem Kunden bzw. seinem gesetzlichen Betreuer geschlossen. Vertragsbestandteile sind insbesondere die schriftlich mitgeteilte Assistenzbeschreibung sowie alle weiteren Dokumente, die im Zusammenhang mit der aktuellen Buchung erstellt wurden. Die Anmeldung wird verbindlich, wenn der rechtsgültig unterschriebene Reisevertrag dem Club 82 vorliegt. Anmeldungen können nur personenbezogen erfolgen und sind nicht übertragbar.

Leistungen
Die Reisen sind ein spezielles Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Assistenzbedarf. Die genauen Reiseleistungen sind im Alles In einem / in der Reise-Info zur jeweiligen Reise veröffentlicht und sind Bestandteil dieses Vertrages. Sofern im Reise-Info nichts anderes erwähnt ist, sind im Reisepreis folgende Leistungen enthalten:

a) Assistenz
Die Kunden werden im Rahmen einer Gruppenreise betreut, erhalten Hilfe bei Verrichtungen des täglichen Lebens und werden bei ihrer Tages- und Urlaubsplanung unterstützt. Eine ständige Beaufsichtigung ist nicht möglich. Bei der Begleitung wird das Recht auf Selbstbestimmung respektiert. Die Kunden können Hilfen beim An-/Auskleiden, Duschen, Waschen und Toilette erhalten. Für die pflegebedingten Aufwendungen und für die Aufwendungen an Beaufsichtigung und Betreuung stellt der Club 82 entsprechend geeignetes Personal bereit.
b) Transfer ab und bis Haslach
c) Unterbringung
d) Verpflegung in der Unterkunft
e) Eintritte
Den Kunden werden Unternehmungen angeboten. Die Wünsche der Kunden können berücksichtigt werden.
f) Versicherungen
Alle Reisen beinhalten eine Unfall- und Gruppenhaftpflichtversicherung sowie in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen eine Insolvenzversicherung.

Der Club 82 empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer privaten Reiserücktrittskosten-Versicherung, die auch über den Club 82 abgeschlossen werden kann. Für Reisen ins Ausland rät der Club 82 zudem zum Abschluss einer Zusatz-Auslands-Krankenversicherung.

Nicht enthalten ist Taschengeld für den persönlichen Bedarf.

Reisepreis
Der Reisepreis setzt sich aus den Kosten für Assistenz sowie den Sachkosten zusammen. Es gelten die in der Reise-Info aufgeführten Preise.
Die Assistenzkosten werden nach dem Assistenzstufenmodell des Club 82 ermittelt.

Der Kunde kann den Club 82 damit beauftragen, die Kosten der Reise mit der Pflegekasse abzurechnen.
Welche Kosten von der Pflegekasse übernommen werden, kann sich je nach Kasse unterscheiden.
Beträge, die von der Pflegekasse nicht übernommen werden, können dem Kunden privat in Rechnung gestellt werden.

Rücktritt durch den Kunden
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er – ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten – die Reise nicht an, gelten folgende Stornokosten:
a) 10 € Bearbeitungsgebühr, zuzüglich der Kosten Dritter, die dem Club 82 durch den Rücktritt entstehen. bei Rücktritt vom Vertragsabschluss bis zum 56. Tag vor Reisebeginn
b) Sachkostenanteil des Reisepreises, bei Rücktritt vom 55. Tag bis zum 29. Tag vor Reisebeginn.
c) Gesamtpreis der Reise, bei Rücktritt vom 28. Tag bis Reisebeginn, bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise.

Die Rücktrittsklauseln gelten vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens. Kann der zurücktretende Kunde einen vergleichbaren Ersatz finden, so wird jedoch mindestens die Bearbeitungsgebühr berechnet.

Rücktritt durch den Club 82
Der Club 82 kann von dem Vertrag zurücktreten
a) bis zum 20. Tag vor Reisebeginn, wenn der mitgeteilte Assistenzbedarf durch den Club 82 nicht bedient werden kann,
b) bis zum 20. Tag vor Reisebeginn, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
c) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Club 82 aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist (Bsp.: mehrere Begleitungen erkranken, angemietete Unterkunft steht kurzfristig nicht zur Verfügung und eine Ersatzunterkunft kann nicht gefunden werden usw.)
d) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde unzutreffende Angaben zu seinem tatsächlichen Assisetnzbedarf gemacht hat.
e) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Reise erheblich stört, so dass eine weitere Teilnahme für die übrigen Kunden nicht mehr zumutbar ist.
f) ohne Einhaltung einer Frist, wenn eine Fortsetzung der Begleitung aufgrund der Sorgfalts- und Aufsichtspflicht vom Club 82 nicht mehr verantwortet werden kann.

In den Fällen a) bis c) hat der Club 82 keinen Anspruch auf den Reisepreis.
In den Fällen d) bis f) steht dem Club 82 der volle Reisepreis zu.
Eventuell notwendig werdende Kosten aufgrund vorzeitiger Abreise gehen zu Lasten des Kunden.

Gerichtsstand ist Wolfach.

ab 03.01.2019

Anmeldung
Für die Teilnahme an den Reisen wird ein Reisevertrag zwischen dem Club 82 und dem Kunden bzw. seinem gesetzlichen Betreuer geschlossen. Vertragsbestandteile sind insbesondere die schriftlich mitgeteilte Assistenzbeschreibung sowie alle weiteren Dokumente, die im Zusammenhang mit der aktuellen Buchung erstellt wurden. Die Anmeldung wird verbindlich, wenn der rechtsgültig unterschriebene Reisevertrag dem Club 82 vorliegt. Anmeldungen können nur personenbezogen erfolgen und sind nicht übertragbar.

Leistungen
Die Reisen sind ein spezielles Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Assistenzbedarf
Die genauen Reiseleistungen sind im Alles In einem / in der Reise-Info zur jeweiligen Reise veröffentlicht und sind Bestandteil dieses Vertrages.
Sofern im Reise-Info nichts anderes erwähnt ist, sind im Reisepreis folgende Leistungen enthalten:

a) Transfer ab und bis Haslach (Zusteige-Möglichkeiten unterwegs können vereinbart werden)
b) Unterbringung in Mehrbettzimmern
c) Verpflegung in der Unterkunft
d) Assistenz
Die Kunden werden im Rahmen einer Gruppenreise betreut, erhalten Hilfe bei Verrichtungen des täglichen Lebens und werden bei ihrer Tages- und Urlaubsplanung unterstützt.
Eine ständige Beaufsichtigung ist nicht möglich. Bei der Begleitung wird das Recht auf Selbstbestimmung respektiert.
Die Kunden können Hilfen beim An-/Auskleiden, Duschen, Waschen und Toilette erhalten. Für die pflegebedingten Aufwendungen und für die Aufwendungen an Beaufsichtigung und Betreuung stellt der Club 82 entsprechend geeignetes Personal bereit.
e) Eintritte bis zu 10 €/Eintritt
Den Kunden werden Unternehmungen angeboten. Die Wünsche der Kunden können berücksichtigt werden.
f) Versicherungen
Alle Reisen beinhalten eine Unfall- und Gruppenhaftpflichtversicherung sowie in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen eine Insolvenzversicherung.
Der Club 82 empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer privaten Reiserücktrittskosten-Versicherung, die auch über den Club 82 abgeschlossen werden kann.
Für Reisen ins Ausland rät der Club 82 zudem zum Abschluss einer Zusatz-Auslands-Krankenversicherung.

Nicht enthalten ist Taschengeld für den persönlichen Bedarf.

Reisepreis
Der Reisepreis setzt sich aus den Kosten für Assistenz sowie den Sachkosten zusammen. Es gelten die in der Reise-Info aufgeführten Preise.
Die Assistenzkosten werden nach dem Assistenzstufenmodell des Club 82 ermittelt.

Der Kunde kann den Club 82 damit beauftragen, die Kosten der Reise mit der Pflegekasse abzurechnen.
Welche Kosten von der Pflegekasse übernommen werden, kann sich je nach Kasse unterscheiden.
Beträge, die von der Pflegekasse nicht übernommen werden, können dem Kunden privat in Rechnung gestellt werden.

Rücktritt durch den Kunden
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er – ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten – die Reise nicht an, sind folgende Stornokostenregelungen vereinbart:
a) Rücktritt vom Vertragsabschluss bis zum 56. Tag (8 Wochen) vor Reisebeginn 10 € Bearbeitungsgebühr, zuzüglich der Kosten Dritter, die dem Club 82 durch den Rücktritt entstehen.b) Rücktritt vom 55. Tag bis zum 29. Tag (ab 8 Wochen bis 4 Wochen) vor Reisebeginn: Sachkostenanteil des Reisepreises.
c) Rücktritt vom 28. Tag (ab 4 Wochen) bis Reisebeginn, bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise: 100% des Gesamtpreises der Reise.

Die Rücktrittsklauseln gelten vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens. Kann der zurücktretende Kunde einen vergleichbaren Ersatz finden, so wird jedoch mindestens die Bearbeitungsgebühr fällig.

Rücktritt durch den Club 82
Der Club 82 kann von dem Vertrag zurücktreten
a) bis zum 29. Tag vor Reisebeginn, wenn der mitgeteilte Assistenzbedarf durch den Club 82 nicht bedient werden kann,
b) bis zum 29. Tag vor Reisebeginn, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
c) bis zum 29. Tag vor Reisebeginn, wenn die für die Reise erforderliche Anzahl an Begleitpersonen nicht gefunden werden kann,
d) bis zum Tag des Reisebeginns, aus Gründen bzw. Umständen, die der Club 82 nicht zu verantworten hat.
(Bsp.: mehrere Begleitungen erkranken, angemietete Unterkunft steht kurzfristig nicht zur Verfügung und eine Ersatzunterkunft kann nicht gefunden werden usw.)
e) wenn der Kunde unzutreffenden Angaben zu seinem tatsächlichen Assistenzbedarf gemacht hat.
f) wenn der Kunde die Reise erheblich stört, so dass eine weitere Teilnhame für die übrigen Kunden nicht mehr zumutbar ist.
g) wenn eine Fortsetzung der Begleitung aufgrund der Sorgfalts- und Aufsichtspflicht vom Club 82 nicht mehr verantwortet werden kann.

In den Fällen e) bis g) steht dem Club 82 der volle Reisepreis zu.
Eventuell notwendig werdende Kosten aufgrund vorzeitiger Abreise gehen zu Lasten des Kunden.

Gerichtsstand ist Wolfach.

ab 03.01.2016

Anmeldung
Für die Teilnahme an den Reisen wird ein Reisevertrag zwischen dem Club 82 und dem Kunden bzw. seinem gesetzlichen Betreuer geschlossen. Vertragsbestandteile sind insbesondere die schriftlich mitgeteilte Assistenzbeschreibung sowie alle weiteren Dokumente, die im Zusammenhang mit der aktuellen Buchung erstellt wurden. Die Anmeldung wird verbindlich, wenn der rechtsgültig unterschriebene Reisevertrag dem Club 82 vorliegt. Anmeldungen können nur personenbezogen erfolgen und sind nicht übertragbar.

Leistungen
Die Reisen sind ein spezielles Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Assistenzbedarf
Die genauen Reiseleistungen sind im Alles In einem / in der Reise-Info zur jeweiligen Reise veröffentlicht und sind Bestandteil dieses Vertrages.
Sofern im Reise-Info nichts anderes erwähnt ist, sind im Reisepreis folgende Leistungen enthalten:

a) Transfer ab und bis Haslach (Zusteige-Möglichkeiten unterwegs können vereinbart werden)b) Unterbringung in Mehrbettzimmern
c) Verpflegung in der Unterkunft
d) Assistenz
Die Kunden werden im Rahmen einer Gruppenreise betreut, erhalten Hilfe bei Verrichtungen des täglichen Lebens und werden bei ihrer Tages- und Urlaubsplanung unterstützt.
Eine ständige Beaufsichtigung ist nicht möglich. Bei der Begleitung wird das Recht auf Selbstbestimmung respektiert.
Die Kunden können Hilfen beim An-/Auskleiden, Duschen, Waschen und Toilette erhalten. Für die pflegebedingten Aufwendungen und für die Aufwendungen an Beaufsichtigung und Betreuung stellt der Club 82 entsprechend geeignetes Personal bereit.
e) Eintritte bis zu 10 €/Eintritt
Den Kunden werden Unternehmungen angeboten. Die Wünsche der Kunden können berücksichtigt werden.
f) Versicherungen
Alle Reisen beinhalten eine Unfall- und Gruppenhaftpflichtversicherung sowie in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen eine Insolvenzversicherung.
Der Club 82 empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer privaten Reiserücktrittskosten-Versicherung, die auch über den Club 82 abgeschlossen werden kann.
Für Reisen ins Ausland rät der Club 82 zudem zum Abschluss einer Zusatz-Auslands-Krankenversicherung.

Nicht enthalten ist Taschengeld für den persönlichen Bedarf.

Reisepreis
Der Reisepreis setzt sich aus den Kosten für Assistenz sowie den Sachkosten zusammen. Es gelten die in der Reise-Info aufgeführten Preise.
Die Assistenzkosten werden nach dem Assistenzstufenmodell des Club 82 ermittelt.

Der Kunde kann den Club 82 damit beauftragen, die Kosten der Reise mit der Pflegekasse abzurechnen.
Welche Kosten von der Pflegekasse übernommen werden, kann sich je nach Kasse unterscheiden.
Beträge, die von der Pflegekasse nicht übernommen werden, können dem Kunden privat in Rechnung gestellt werden.

Rücktritt durch den Kunden
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er – ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten – die Reise nicht an, gelten folgende Stornokosten:
a) Rücktritt vom Vertragsabschluss bis zum 56. Tag (8 Wochen) vor Reisebeginn 10 € Bearbeitungsgebühr, zuzüglich der Kosten Dritter, die dem Club 82 durch den Rücktritt entstehen.b) Rücktritt vom 55. Tag bis zum 29. Tag (ab 8 Wochen bis 4 Wochen) vor Reisebeginn: Sachkostenanteil des Reisepreises.
c) Rücktritt vom 28. Tag (ab 4 Wochen) bis Reisebeginn, bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise: 100% des Gesamtpreises der Reise.

Die Rücktrittsklauseln gelten vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens. Kann der zurücktretende Kunde einen vergleichbaren Ersatz finden, so wird jedoch mindestens die Bearbeitungsgebühr fällig.

Rücktritt durch den Club 82
Der Club 82 kann von dem Vertrag zurücktreten
a) nach Erhalt des Reisevertrages, wenn der mitgeteilte Assistenzbedarf durch den Club 82 nicht bedient werden kann b) bis zum 29. Tag vor Reisebeginn, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
c) wenn der Kunde unzutreffenden Angaben zu seinem tatsächlichen Assistenzbedarf gemacht hat. In diesem Fall steht dem Club 82 der volle Reisepreis zu.
Der Kunde bzw. dessen gesetzlicher Betreuer hat gegenüber dem Club 82 die Pflicht, seinen Assistenzbedarf ausreichend und zutreffend zu beschreiben und zwar vor oder spätestens mit der Unterschrift des Reisevertrages.
d) wenn der Kunde die Reise erheblich stört, so dass eine weitere Teilnahme für die übrigen Kunden nicht mehr zumutbar ist. In diesem Fall steht dem Club 82 der volle Reisepreis zu.
e) wenn eine Fortsetzung der Begleitung aufgrund der Sorgfalts- und Aufsichtspflicht vom Club 82 nicht mehr verantwortet werden kann. In diesem Fall steht dem Club 82 der volle Reisepreis zu.
Eventuell notwendig werdende Kosten aufgrund vorzeitiger Abreise gehen zu Lasten des Kunden.

Gerichtsstand ist Wolfach.

ab 03.01.2015

Anmeldung
Für die Teilnahme an den Reisen wird ein Reisevertrag zwischen dem Club 82 und dem Kunden bzw. seinem gesetzlichen Betreuer geschlossen. Vertragsbestandteile sind insbesondere die schriftlich mitgeteilte Assistenzbeschreibung sowie alle weiteren Dokumente, die im Zusammenhang mit der aktuellen Buchung erstellt wurden. Die Anmeldung wird verbindlich, wenn der rechtsgültig unterschriebene Reisevertrag dem Club 82 vorliegt. Anmeldungen können nur personenbezogen erfolgen und sind nicht übertragbar.

Leistungen
Die genauen Reiseleistungen und Preise sind im Reise-Info zur jeweiligen Reise veröffentlicht und sind Bestandteil dieses Vertrages.
Sofern im Reise-Info nichts anderes erwähnt ist, sind im Reisepreis
folgende Leistungen enthalten:
a) Transfer ab und bis Haslach
Zusteige-Möglichkeiten unterwegs können vereinbart werden
b) Unterbringung in Mehrbettzimmern
c) Verpflegung (Frühstück, Nachmittagsimbiss, warme Mahlzeit im Rahmen von Selbstverpflegung, d.h. Begleitungen bereiten die Mahlzeiten zu)
Änderungen sind im Rahmen einer Gruppenreise möglich und können mit den Kunden vereinbart werden.
d) Begleitung.
Die Kunden werden im Rahmen einer Gruppenreise betreut, erhalten Hilfe bei Verrichtungen des täglichen Lebens und werden bei ihrer Tages- und Urlaubsplanung unterstützt.
Eine ständige Beaufsichtigung ist nicht möglich. Bei der Begleitung wird das Recht auf Selbstbestimmung respektiert.
e) Pflege.
Die Kunden können Hilfen beim An-/Auskleiden, Duschen, Waschen und Toilette in normalem Umfang erhalten. Für die pflegebedingten Aufwendungen und für die Aufwendungen an Beaufsichtigung und Betreuung stellt der Club 82 entsprechend geeignetes Personal bereit.
f) Unternehmungen.
Den Kunden werden Unternehmungen angeboten. Die Wünsche der Kunden können berücksichtigt werden. Eintrittsgelder sind größtenteils im Reisepreis inbegriffen.
g) Versicherungen.
Alle Reisen beinhalten eine Unfall- und Gruppenhaftpflichtversicherung sowie in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen eine Insolvenzversicherung.
Der Club 82 empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer privaten Reiserücktrittskosten-Versicherung, die auch über den Club 82 abgeschlossen werden kann.
Für Reisen ins Ausland rät der Club 82 zudem zum Abschluss einer Zusatz-Auslands-Krankenversicherung.
h) Nicht enthalten ist Taschengeld für den persönlichen Bedarf.

Preise
Die Reisen sind ein spezielles Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Assistenzbedarf
Der Reisepreis setzt sich zusammen aus
- Assistenzkosten
- Kosten für Unterkunft/Verpflegung und
- Fahrtkosten/Eintritte

a) Assistenzkosten:
Bei Kunden, die eine Einstufung in Pflegestufe 1, 2 oder 3 haben, werden folgende Tagessätze berechnet.
Pflegestufe 0 / Assistenzstufe 0 = 52,00 €
Pflegestufe 1 / Assistenzstufe 1 = 70,00 €
Pflegestufe 2 / Assistenzstufe 2 = 82,00 €
Pflegestufe 3 / Assistenzstufe 3 = 92,00 €

Bei Kunden, die keine Einstufung in Pflegestufe 1, 2 oder 3 haben, werden die Assistenzkosten nach dem Assistenzstufenmodell des Club 82 ermittelt.
(siehe Formular Assistenzbeschreibung [216 KB] )

Assistenzstufe 0:
Kunden, die in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität keine Hilfe oder höchstens 1x Anleitung benötigen.

Assistenzstufe 1:
Kunden, die in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität mindestens 2x Anleitung oder 1x Unterstützung benötigen und/oder
Kunden, die teilweise oder ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind und Schiebehilfe benötigen und/oder
Kunden, die im Straßenverkehr Begleitung oder erhöhte Aufsicht benötigen.

Assistenzstufe 2:
Kunden, die in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität mindestens 3x Unterstützung oder 1x umfassende Hilfe benötigen und/oder
Kunden, die häufig/nicht selten „herausfordernde Verhaltensweisen“ zeigen.

Assistenzstufe 3:
Kunden, die in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität mindestens 3x umfassende Hilfe benötigen.

b) Unterkunft/Verpflegung:
Diese Kosten werden für jede Reise gesondert gerechnet und auf dem Reisevertrag entsprechend ausgewiesen.

c) Fahrtkosten/Eintritte:
Diese Kosten werden für jede Reise gesondert gerechnet und auf dem Reisevertrag entsprechend ausgewiesen.

Abrechnung mit der Pflegeversicherung
Möchte der Kunde bestimmte Kosten der Reise mit der Pflegekasse nach der Verhinderungspflege (§39 SGB XI) abrechnen, muss der Kunde vor Beginn der Reise einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse stellen. Der Club 82 kann nur nach Verhinderungspflege mit der Pflegekasse abrechnen, wenn die Kostenzusage von der Pflegekasse vorliegt.
Hat die Pflegekasse beim Kunden einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung anerkannt, können die Assistenzkosten mit der Pflegekasse nach den „zusätzlichen Betreuungsleistungen“ (§45b SGB XI) abgerechnet werden. Hier muss der Kunde keine Kostenübernahme für eine bestimmte Reise beantragen.
Übernimmt die Pflegekasse nicht den vollen Rechnungsbetrag (z.B. bei Überschreitung des Höchstbetrages), so kann der Restbetrag dem Kunden privat in Rechnung gestellt werden.

Zahlungen
Der Club 82 kann bei Buchung der Reise eine Anzahlung verlangen.
Spätestens nach der Reise erhält der Kunde eine Rechnung über den Eigenanteil des Reisepreises sowie gegebenenfalls über weitere Leistungen während der Reise sowie gegebenenfalls über die Prämie der Reiserücktrittskostenversicherung.

Rücktritt durch den Kunden
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er – ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten – die Reise nicht an, sind folgende Stornokostenregelungen vereinbart:
a) Rücktritt vom Vertragsabschluss bis zum 56. Tag (8 Wochen) vor Reisebeginn: 10 € Bearbeitungsgebühr, zuzüglich der Kosten Dritter, die dem Club 82 durch den Rücktritt entstehen.
b) Rücktritt vom 55. Tag bis zum 29. Tag (ab 8 Wochen bis 4 Wochen) vor Reisebeginn: Sachkostenanteil des Reisepreises.
c) Rücktritt vom 28. Tag (ab 4 Wochen) bis Reisebeginn, bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise: 100% des Gesamtpreises der Reise.

Die Rücktrittsklauseln gelten vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens. Kann der zurücktretende Kunde einen vergleichbaren Ersatz finden, so wird jedoch mindestens die Bearbeitungsgebühr fällig.

Rücktritt durch den Club 82
Der Club 82 kann von dem Vertrag zurücktreten
a) nach Erhalt des Reisevertrages, wenn der mitgeteilte Assistenzbedarf durch den Club 82 nicht bedient werden kann
b) bis zum 29. Tag vor Reisebeginn, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
c) wenn der Kunde unzutreffenden Angaben zu seinem tatsächlichen Assistenzbedarf gemacht hat.
Der Kunde bzw. dessen gesetzlicher Betreuer hat gegenüber dem Club 82 die Pflicht, seinen Assistenzbedarf ausreichend und zutreffend zu beschreiben und zwar vor oder spätestens mit der Unterschrift des Reisevertrages.
d) wenn der Kunde die Reise erheblich stört, so dass eine weitere Teilnahme für die übrigen Kunden nicht mehr zumutbar ist oder
e) wenn eine Fortsetzung der Begleitung aufgrund der Sorgfalts- und Aufsichtspflicht vom Club 82 nicht mehr verantwortet werden kann.

Dem Club 82 steht in den Fällen d) und e) der volle Reisepreis zu. Eventuell notwendig werdende Kosten aufgrund vorzeitiger Abreise gehen zu Lasten des Kunden.

Gerichtsstand ist Wolfach.

ab 05.04.2013

Anmeldung
Für die Teilnahme an den Reisen wird ein Reisevertrag zwischen dem Club 82 und dem Kunden bzw. seinem gesetzlichen Betreuer geschlossen. Vertragsbestandteile sind insbesondere der schriftlich mitgeteilte Hilfebedarf sowie alle weiteren Dokumente, die im Zusammenhang mit der aktuellen Buchung erstellt wurden. Die Anmeldung wird verbindlich, wenn der rechtsgültig unterschriebene Reisevertrag dem Club 82 vorliegt. Anmeldungen können nur personenbezogen erfolgen und sind nicht übertragbar.

Leistungen
Die genauen Reiseleistungen und Preise sind im Reise-Info zur jeweiligen Reise veröffentlicht und sind Bestandteil dieses Vertrages.
Sofern im Reise-Info nichts anderes erwähnt ist, sind im Reisepreis
folgende Leistungen enthalten:
a) Transfer ab und bis Haslach
Zusteige-Möglichkeiten unterwegs können vereinbart werden
b) Unterbringung in Mehrbettzimmern
c) Verpflegung. Frühstück, Nachmittagsimbiss, warme Mahlzeit
Änderungen sind im Rahmen einer Gruppenreise möglich und können mit den Kunden vereinbart werden.
d) Begleitung.
Die Kunden werden im Rahmen einer Gruppenreise betreut, erhalten Hilfe bei Verrichtungen des täglichen Lebens und werden bei ihrer Tages- und Urlaubsplanung unterstützt. Eine ständige Beaufsichtigung ist nicht möglich. Bei der Begleitung wird das Recht auf Selbstbestimmung respektiert.
e) Pflege.
Die Kunden können Hilfen beim An-/Auskleiden, Duschen, Waschen und Toilette in normalem Umfang erhalten. Ein pflegerischer Hilfebedarf von mehr als 2 Stunden täglich muss vor Beginn der Reise vereinbart werden. Für die pflegebedingten Aufwendungen und für die Aufwendungen an Beaufsichtigung und Betreuung stellt der Club 82 entsprechend
geeignetes Personal bereit.
f) Unternehmungen.
Den Kunden werden Unternehmungen angeboten. Die Wünsche der Kunden können berücksichtigt werden. Eintrittsgelder sind größtenteils im Reisepreis inbegriffen.
g) Versicherungen.
Alle Reisen beinhalten eine Unfall- und Gruppenhaftpflichtversicherung sowie in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen eine Insolvenzversicherung.
Der Club 82 empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer privaten Reiserücktrittskosten-Versicherung, die auch über den Club 82 abgeschlossen werden kann.
Für Reisen ins Ausland rät der Club 82 zudem zum Abschluss einer Zusatz-Auslands-Krankenversicherung.
h) Nicht enthalten ist Taschengeld für den persönlichen Bedarf.

Preise
Die Reisen sind ein spezielles Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Assistenzbedarf
Der Reisepreis setzt sich zusammen aus
- Assistenzkosten
- Kosten für Unterkunft/Verpflegung und
- Fahrtkosten/Eintritte

a) Assistenzkosten:
Bei Kunden, die eine Einstufung in Pflegestufe 1, 2 oder 3 haben, werden folgende Tagessätze berechnet.
Pflegestufe 0 / Assistenzstufe 0 = 52,00 €
Pflegestufe 1 / Assistenzstufe 1 = 70,00 €
Pflegestufe 2 / Assistenzstufe 2 = 82,00 €
Pflegestufe 3 / Assistenzstufe 3 = 92,00 €

Bei Kunden, die keine Einstufung in Pflegestufe 1, 2 oder 3 haben, werden die Assistenzkosten nach dem Assistenzstufenmodell des Club 82 ermittelt.
(siehe Formular Hilfebedarf [217 KB] )

Assistenzstufe 0:
Kunden, die in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität keine Hilfe oder höchstens 1x Anleitung benötigen.

Assistenzstufe 1:
Kunden, die in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität mindestens 2x Anleitung oder 1x Unterstützung benötigen und/oder
Kunden, die teilweise oder ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind und Schiebehilfe benötigen und/oder
Kunden, die im Straßenverkehr Begleitung oder erhöhte Aufsicht benötigen.

Assistenzstufe 2:
Kunden, die in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität mindestens 3x Unterstützung oder 1x umfassende Hilfe benötigen und/oder
Kunden, die häufig/nicht selten „herausfordernde Verhaltensweisen“ zeigen.

Assistenzstufe 3:
Kunden, die in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität mindestens 3x umfassende Hilfe benötigen.

b) Unterkunft/Verpflegung:
Diese Kosten werden für jede Reise gesondert gerechnet und auf dem Reisevertrag entsprechend ausgewiesen.

c) Fahrtkosten/Eintritte:
Diese Kosten werden für jede Reise gesondert gerechnet und auf dem Reisevertrag entsprechend ausgewiesen.

Abrechnung mit der Pflegeversicherung
Hat der Kunde eine Einstufung in Pflegestufe 1, 2 oder 3, können die Assistenzkosten mit der Pflegekasse nach der Verhinderungspflege (§39 SGB XI) abgerechnet werden.
Hierzu muss der Kunde vor Beginn der Reise einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse stellen. Der Club 82 kann nur nach Verhinderungspflege mit der Pflegekasse abrechnen, wenn die Kostenzusage von der Pflegekasse vorliegt.
Hat die Pflegekasse beim Kunden einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung anerkannt, können die Assistenzkosten mit der Pflegekasse nach den „zusätzlichen Betreuungsleistungen“ (§45b SGB XI) abgerechnet werden. Hier muss der Kunde keine Kostenübernahme für eine bestimmte Reise beantragen.
Übernimmt die Pflegekasse nicht den vollen Rechnungsbetrag (z.B. bei Überschreitung des Höchstbetrages), so kann der Restbetrag dem Kunden privat in Rechnung gestellt werden.

Zahlungen
Der Club 82 kann bei Buchung der Reise eine Anzahlung verlangen.
Spätestens nach der Reise erhält der Kunde eine Rechnung über den Eigenanteil des Reisepreises sowie gegebenenfalls über weitere Leistungen während der Reise sowie gegebenenfalls über die Prämie der Reiserücktrittskostenversicherung.

Rücktritt durch den Kunden
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er – ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten – die Reise nicht an, sind folgende Stornokostenregelungen vereinbart:
a) Rücktritt vom Vertragsabschluss bis zum 56. Tag (8 Wochen) vor Reisebeginn: 10 € Bearbeitungsgebühr, zuzüglich der Kosten Dritter, die dem Club 82 durch den Rücktritt entstehen.
b) Rücktritt vom 55. Tag bis zum 29. Tag (ab 8 Wochen bis 4 Wochen) vor Reisebeginn: Sachkostenanteil des Reisepreises.
c) Rücktritt vom 28. Tag (ab 4 Wochen) bis Reisebeginn, bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise: 100% des Gesamtpreises der Reise.

Die Rücktrittsklauseln gelten vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens. Kann der zurücktretende Kunde einen vergleichbaren Ersatz finden, so wird jedoch mindestens die Bearbeitungsgebühr fällig.

Rücktritt durch den Club 82
Der Club 82 kann von dem Vertrag zurücktreten
a) nach Erhalt des Reisevertrages, wenn der mitgeteilte Hilfebedarf durch den Club 82 nicht bedient werden kann
b) bis zum 29. Tag vor Reisebeginn, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
c) wenn der Kunde unzutreffenden Angaben zu seinem tatsächlichen Assistenzbedarf gemacht hat.
Der Kunde bzw. dessen gesetzlicher Betreuer hat gegenüber dem Club 82 die Pflicht, seinen Assistenzbedarf ausreichend und zutreffend zu beschreiben und zwar vor oder spätestens mit der Unterschrift des Reisevertrages.
d) wenn der Kunde die Reise erheblich stört, so dass eine weitere Teilnahme für die übrigen Kunden nicht mehr zumutbar ist oder
e) wenn eine Fortsetzung der Begleitung aufgrund der Sorgfalts- und Aufsichtspflicht vom Club 82 nicht mehr verantwortet werden kann.

Dem Club 82 steht in den Fällen d) und e) der volle Reisepreis zu. Eventuell notwendig werdende Kosten aufgrund vorzeitiger Abreise gehen zu Lasten des Kunden.

Gerichtsstand ist Wolfach.

ab 01.03.2012

Anmeldung
Für die Teilnahme an den Reisen wird ein Reisevertrag zwischen dem Club 82 und dem Kunden bzw. seinem gesetzlichen Betreuer geschlossen. Vertragsbestandteile sind insbesondere der schriftlich mitgeteilte Hilfebedarf sowie alle weiteren Dokumente, die im Zusammenhang mit der aktuellen Buchung erstellt wurden. Die Anmeldung wird verbindlich, wenn der rechtsgültig unterschriebene Reisevertrag dem Club 82 vorliegt. Anmeldungen können nur personenbezogen erfolgen und sind nicht übertragbar.

Leistungen
Die genauen Reiseleistungen und Preise sind im Reise-Info zur jeweiligen Reise veröffentlicht und sind Bestandteil dieses Vertrages.
Sofern im Reise-Info nichts anderes erwähnt ist, sind im Reisepreis
folgende Leistungen enthalten:
a) Transfer ab und bis Haslach
Zusteige-Möglichkeiten unterwegs können vereinbart werden
b) Unterbringung in Mehrbettzimmern
c) Verpflegung. Frühstück, Nachmittagsimbiss, warme Mahlzeit.
Änderungen sind im Rahmen einer Gruppenreise möglich und können mit den Kunden vereinbart werden.
d) Begleitung.
Die Kunden werden im Rahmen einer Gruppenreise betreut, erhalten Hilfe bei Verrichtungen des täglichen Lebens und werden bei ihrer Tages- und Urlaubsplanung unterstützt. Eine ständige Beaufsichtigung ist nicht möglich. Bei der Begleitung wird das Recht auf Selbstbestimmung respektiert.
e) Pflege.
Die Kunden können Hilfen beim An-/Auskleiden, Duschen, Waschen und Toilette in normalem Umfang erhalten. Ein pflegerischer Hilfebedarf von mehr als 2 Stunden täglich muss vor Beginn der Reise vereinbart werden. Für die pflegebedingten Aufwendungen und für die Aufwendungen an Beaufsichtigung und Betreuung stellt der Club 82 entsprechend
geeignetes Personal bereit.
f) Unternehmungen.
Den Kunden werden Unternehmungen angeboten. Die Wünsche der Kunden können berücksichtigt werden. Eintrittsgelder sind größtenteils im Reisepreis inbegriffen.
g) Versicherungen.
Alle Reisen beinhalten eine Unfall- und Gruppenhaftpflichtversicherung sowie in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen eine Insolvenzversicherung.
Der Club 82 empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer privaten Reiserücktrittskosten-Versicherung, die auch über den Club 82 abgeschlossen werden kann.
Für Reisen ins Ausland rät der Club 82 zudem zum Abschluss einer Zusatz-Auslands-Krankenversicherung.
h) Nicht enthalten ist Taschengeld für den persönlichen Bedarf.

Preise
Die Reisen sind ein spezielles Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Assistenzbedarf
Der Reisepreis setzt sich zusammen aus
- Assistenzkosten
- Kosten für Unterkunft/Verpflegung und
- Fahrtkosten/Eintritte

a) Assistenzkosten:
Bei Kunden, die eine Einstufung in Pflegestufe 1, 2 oder 3 haben, werden folgende Tagessätze berechnet.
Pflegestufe 0 / Assistenzstufe 0 = 52,00 €
Pflegestufe 1 / Assistenzstufe 1 = 70,00 €
Pflegestufe 2 / Assistenzstufe 2 = 82,00 €
Pflegestufe 3 / Assistenzstufe 3 = 92,00 €

Bei Kunden, die keine Einstufung in Pflegestufe 1, 2 oder 3 haben, werden die Assistenzkosten nach dem Assistenzstufenmodell des Club 82 ermittelt.
(siehe Formular "Hilfebedarf")

Assistenzstufe 0:
Kunden, die in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität keine Hilfe oder höchstens 1x Anleitung benötigen.

Assistenzstufe 1:
Kunden, die in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität mindestens 2x Anleitung oder 1x Unterstützung benötigen und/oder
Kunden, die teilweise oder ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind und Schiebehilfe benötigen und/oder
Kunden, die im Straßenverkehr Begleitung oder erhöhte Aufsicht benötigen.

Assistenzstufe 2:
Kunden, die in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität mindestens 3x Unterstützung oder 1x umfassende Hilfe benötigen und/oder
Kunden, die häufig/nicht selten „herausfordernde Verhaltensweisen“ zeigen.

Assistenzstufe 3:
Kunden, die in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität mindestens 3x umfassende Hilfe benötigen.

b) Unterkunft/Verpflegung:
Diese Kosten werden für jede Reise gesondert gerechnet und auf dem Reisevertrag entsprechend ausgewiesen.

c) Fahrtkosten/Eintritte:
Diese Kosten werden für jede Reise gesondert gerechnet und auf dem Reisevertrag entsprechend ausgewiesen.

Abrechnung mit der Pflegeversicherung
Hat der Kunde eine Einstufung in Pflegestufe 1, 2 oder 3, können die Assistenzkosten mit der Pflegekasse nach der Verhinderungspflege (§39 SGB XI) abgerechnet werden.
Hierzu muss der Kunde vor Beginn der Reise einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse stellen. Der Club 82 kann nur nach Verhinderungspflege mit der Pflegekasse abrechnen, wenn die Kostenzusage von der Pflegekasse vorliegt.
Hat die Pflegekasse beim Kunden einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung anerkannt, können die Assistenzkosten mit der Pflegekasse nach den „zusätzlichen Betreuungsleistungen“ (§45b SGB XI) abgerechnet werden. Hier muss der Kunde keine Kostenübernahme für eine bestimmte Reise beantragen.
Übernimmt die Pflegekasse nicht den vollen Rechnungsbetrag (z.B. bei Überschreitung des Höchstbetrages), so kann der Restbetrag dem Kunden privat in Rechnung gestellt werden.

Zahlungen
Der Club 82 kann bei Buchung der Reise eine Anzahlung verlangen.
Spätestens nach der Reise erhält der Kunde eine Rechnung über den Eigenanteil des Reisepreises sowie gegebenenfalls über weitere Leistungen während der Reise sowie gegebenenfalls über die Prämie der Reiserücktrittskostenversicherung.

Rücktritt durch den Kunden
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er – ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten – die Reise nicht an, sind folgende Stornokostenregelungen vereinbart:
Rücktritt vom Vertragsabschluss bis zum 56. Tag (8 Wochen) vor Reisebeginn 10 € Bearbeitungsgebühr;
Rücktritt vom 55. Tag bis zum 29. Tag (ab 8 Wochen bis 4 Wochen) vor Reisebeginn Sachkostenanteil des Reisepreises,
Rücktritt vom 28. Tag (ab 4 Wochen) bis Reisebeginn, bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise 100% des Gesamtpreises der Reise.
Die Rücktrittsklauseln gelten vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens. Kann der zurücktretende Kunde einen vergleichbaren Ersatz finden, so wird jedoch mindestens die Bearbeitungsgebühr fällig.

Rücktritt durch den Club 82
Der Club 82 kann von dem Vertrag zurücktreten
a) nach Erhalt des Reisevertrages, wenn der mitgeteilte Hilfebedarf durch
den Club 82 nicht bedient werden kann b) bis zum 29. Tag vor Reisebeginn, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
c) wenn der Kunde unzutreffenden Angaben zu seinem tatsächlichen Assistenzbedarf gemacht hat.
Der Kunde bzw. dessen gesetzlicher Betreuer hat gegenüber dem Club 82 die Pflicht, seinen Assistenzbedarf ausreichend und zutreffend zu beschreiben und zwar vor oder spätestens mit der Unterschrift des Reisevertrages.
d) wenn der Kunde die Reise erheblich stört, so dass eine weitere Teilnahme für die übrigen Kunden nicht mehr zumutbar ist oder
e) wenn eine Fortsetzung der Begleitung aufgrund der Sorgfalts- und Aufsichtspflicht vom Club 82 nicht mehr verantwortet werden kann. Dem Club 82 steht in den Fällen d) und e) der volle Reisepreis zu. Eventuell notwendig werdende Kosten aufgrund vorzeitiger Abreise gehen zu Lasten des Kunden.

Gerichtsstand ist Wolfach.