Verhinderungspflege

Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist geregelt in §39 Sozialgesetzbuch XI.
Die Verhinderungspflege nennt man auch "Ersatzpflege".

Sie möchten an einer Urlaubsreise des Club 82- Freizeitclub e.V. teilnehmen. An dieser Reise nimmt Ihre Pflegeperson nicht teil. Deshalb übernimmt der Club 82 während der Reise Ihre Pflege. Die Kosten für diese Ersatzpflege können unter bestimmten Bedingungen von Ihrer Krankenkasse erstattet werden.

Wann können Sie Verhinderungspflege in Anpruch nehmen?
Wenn bei Ihnen eine Einstufung nach dem Pflegeversicherungsgesetz in mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und
wenn Sie (zumindest teilweise) im häuslichen/privaten Bereich gepflegt werden (z.B. von Angehörigen, Bekannten usw.)

Werden Sie ausschließlich z.B. in einem Wohnhaus für Menschen mit Behinderung betreut/gepflegt, haben Sie keinen Anspruch auf Verhinderungspflege.

Wo müssen Sie Verhinderungspflege beantragen?
Verhinderungspflege beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Wie beantragen Sie Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege beantragen Sie mit einem Formular. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Viele Pflegekassen wünschen es, dass man die Verhinderungspflege vor Inanspruchnahme (z.B. vor der Reise) beantragt.
Sie können jedoch eine Verhinderungspflege auch nach der Dienstleistung noch beantragen.

Wie oft können Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Sie können Verhinderungspflege für höchstens 42 Tage im Jahr nutzen.

Wie viel Verhinderungspflege können Sie von der Pflegekasse bekommen?
Ihre Pflegekasse bezahlt im Jahr höchstens 1.612 € an Verhinderungspflege.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege für das laufende Jahr endet zum 31.12.

Hinweise

Erhöhung der Verhinderungspflege
Sie können den Betrag der Verhinderungspflege um höchstens 806 € pro Jahr erhöhen (aus der Kurzzeitpflege nach §42 SGB XI)

Pflegegeld
An den Tagen, an denen Sie Verhinderungspflege bekommen, erhalten Sie die Hälfte des Pflegegeld.
Für den An- und Abreisetag erhalten Sie Ihr Pflegegeld komplett.

Verhinderungspflege für Reisen ins Ausland
Verhinderungspflege können Sie auch für Reisen ins Ausland beantragen. Es gibt ein Gerichtsurteil. Dieses besagt, dass die Pflegekasse Verhinderungspflege auch bei Reisen ins Ausland übernehmen muss.

Fragen?

Dann setzen Sie sich bitte mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung.
Gerne können Sie sich auch an den Club 82 wenden.

Chris Schaeffer, 07832-995613, chris.schaeffer@club82.de
Markus Mira, 07832-995620, markus.mira@club82.de